Mediation
Mediation ist der Königsweg der Konfliktlösung.
Das Mediationsverfahren ...
- ist ein außergerichtliches Verfahren.
- ermöglicht zwei oder mehr Gewinner. Es gibt kein richterliches Urteil, bei dem einer obsiegt oder einer unterliegt.
- ist ziel- und lösungsorientiert.
- prägt eine klare Struktur.
- fokusiert die Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen der Parteien.
- endet mit einem Vertrag zwischen den streitenden Parteien, der (rechts)verbindlich ist und die Zukunft regelt.
- führt zu 80 % zu einem nachhaltigen Erfolg.
- ermöglicht die Beiziehung von sachverständigen Personen bei komplexen Sachverhalten, die rechtliche | betriebswirtschaftliche | technische Kenntnisse voraussetzen.
- erfolgt zu einem vereinbarten Stundensatz, den die am Mediationsverfahren teilnehmenden Personen üblicherweise anteilsmäßig tragen. Die Kosten für einen Prozess oder die Anwaltskosten werden vom Streitwert bemessen.
Die MediatorIn ...
- ist allparteiliche VermittlerIn zwischen den am Konflikt beteiligten Personen: unter- schiedliche Sichtweisen und Interessen finden Platz.
- ist fachkundige Dolmetscherin zwischen den Konfliktparteien: ein Hinhören & Verstehen der anderen Seite wird möglich.
- ist Katalysator im zukunftsorientierten Konfliktlösungsprozess: professionelle Unterstützung und Steuerung, ohne inhaltlich in die Entscheidungsbildung einzugreifen.
Grundsätze in der Mediation ...
- Freiwilligkeit der Beteiligten: Mediation findet statt, wenn alle Beteiligten dies wollen
- Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten: jede/r spricht für sich selbst
- Fairness zwischen den Beteiligten: vereinbarte Spielregeln sind für alle Beteiligten verbindlich
- Offenheit zwischen den Beteiligten: für mehr Information und damit Chance und Möglichkeiten für positive Veränderungen
- Vertraulichkeit nach außen: Informationen an Dritte können nur im Konsens weitergegeben werden
- Zukunftsorientierung der Lösung: Fokussierung der maßgerechte Lösungsfindung auf zukünftige Beziehungen
- Allparteilichkeit der MediatorIn: keine Bevorzugung einer/s Beteiligte/n
- Verschwiegenheit der MediatorIn: über Tagsachen, die der MediatorIn im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden
- Fristenhemmung für die Dauer eines ordentlichen Mediationsverfahrens: gesetzlich anerkannt bei eingetragenen MediatorInnen
Themen
- Wirtschaftsmediation: "Geschäftsbeziehung bleibt nicht auf Eis."
- Lehrlingsmediation: "Investition Lehrling" ohne "bitterem Nachgeschmack."
© KONsolution 2008-2012 | ALLE RECHTE VORBEHALTEN