Mediation


Wirtschaftsmediation | Lehrlingsmediation


Mediation ist der Königsweg der Konfliktlösung. Bei der Mediation wird außergerichtlich verhandelt, wodurch es kein richterliches Urteil gibt. Dies ermöglicht mehr als nur einen "Gewinner".

Mediation ist ziel- und lösungsorientiert und wird durch eine klare Struktur geprägt. Der Fokus liegt  auf den Interessen und Bedürfnissen hinter den Positionen der Parteien.

Eine Mediation endet erfolgreich mit einem Vertrag zwischen den streitenden Parteien, der (rechts)verbindlich ist und die Zukunft regelt. Zu 80% ist der Erfolg nachhaltig.

Durch die Mediation wird das Beiziehen von sachverständigen Personen bei komplexen Sachverhalten, die rechtlich, betriebswirtschaftliche und technische Kenntnisse voraussetzen.

Zuvor wird ein Stundensatz vereinbart, den die am Mediationsverfahren teilnehmenden Personen üblicherweise anteilsmäßig tragen. Die Kosten für einen Prozess oder die Anwaltskosten werden vom Streitwert bemessen.

Die Mediatoren...

  • sind allparteiliche Vermittler zwischen den am Konflikt beteiligten Personen: unterschiedliche Sichtweisen und Interessen finden Platz.
  • sind fachkundige Dolmetscher zwischen den Konfliktparteien: ein Hinhören & Verstehen der anderen Seite wird möglich.
  • sind Katalysator im zukunftsorientierten Konfliktlösungsprozess: professionelle Unterstützung und Steuerung, ohne inhaltlich in die Entscheidungsbildung einzugreifen.

Grundsätze der Mediation...

  • Freiwilligkeit der Beteiligten: Mediation findet statt, wenn alle Beteiligten dies wollen
  • Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten: jede/r spricht für sich selbst
  • Fairness zwischen den Beteiligten: vereinbarte Spielregeln sind für alle Beteiligten verbindlich
  • Offenheit zwischen den Beteiligten: für mehr Information und damit Chance und Möglichkeiten für positive Veränderungen
  • Vertraulichkeit nach außen: Informationen an Dritte können nur im Konsens weitergegeben werden
  • Zukunftsorientierung der Lösung: Fokussierung der maßgerechte Lösungsfindung auf zukünftige Beziehungen
  • Allparteilichkeit der MediatorIn: keine Bevorzugung einer/s Beteiligten
  • Verschwiegenheit der MediatorIn: über Tagsachen, die der MediatorIn im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden
  • Fristenhemmung für die Dauer eines ordentlichen Mediationsverfahrens: gesetzlich anerkannt bei eingetragenen MediatorInnen